Aufhebung der Glücksspiel-Straftatbestände?

Widerstand gegen die Aufhebung der Glücksspiel-Straftatbestände

Ein Webinar der Beust & Coll. Beratungsgesellschaft behandelte die mögliche Aufhebung der Straftatbestände der Paragrafen 284 bis 287 des Strafgesetzbuchs. Das Justizministerium hatte einen Reformvorschlag in einem Eckpunktepapier vorgelegt. Julia Lensing von Beust & Coll. wies darauf hin, dass sich breiter Widerstand gegen den Vorschlag formiert, einschließlich der Gewerkschaft der Polizei, Suchtverbände und der GGL. Auch der Beauftragte für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert äußerte Kritik.

Wieso ist das wichtig?
Die Paragrafen betreffen besonders solche Anbieter, die vor der Lizenzierung durch die GGL Glücksspiel in Deutschland angeboten haben. Die Verantwortlichkeit in der Zeit, bevor es eine verbindliche Lizenz gab, ist hochumstritten.

Skeptische Haltung der Unionsfraktion

Dr. Martin Plum von der CDU teilte die skeptische Haltung seiner Fraktion zum Vorschlag. Er betonte, dass die Aufhebung primär nicht lizenzierten Online Spielotheken Vorteile bringen und mahnte über die folgenden Auswirkungen. Die Teilnehmer kritisierten, dass die Aufhebung der Paragrafen im Hinblick auf das Geldwäscherecht nicht ein Problem darstellen. Sina Rencz-Baasch von der GGL und Dr. Lennart Brüggemann unterstrichen die mangelnde Substanz des Vorschlags.

Vorschlag zur Spezialisierung

Julia Lensing schlug eine Spezialisierung der Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden vor, damit effektiver gegen illegales Spiel und organisierte Kriminalität vorgegangen werden kann – anstatt die Straftatbestände einfach abzuschaffen. Dieser Ansatz fand bei Dr. Martin Plum Zustimmung. Allerdings ist im Moment unklar, ob der Antrag zur Aufhebung der Straftatbestände überhaupt den Bundestag erreicht. Eine Folgeveranstaltung ist bereits geplant. Die aktuellen Lizenzinhaber werden den Prozess mit Argusaugen weiterhin verfolgen.

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